Sicherheit für Ihr Instrument – Häufige Fragen zur MUSIKINSTRUMENTENVERSICHERUNG verständlich erklärt!
Vertrauen Sie auf den richtigen Schutz für Ihr Instrument: Als Instrumentenbesitzer wissen Sie, wie wichtig der richtige Schutz ist. In unseren FAQs beantworten wir Ihre Fragen zur Musikinstrumentenversicherung, damit Sie sicher sein können, die beste Wahl für Ihr wertvolles Instrument zu treffen. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Investition zu schützen.
WELCHE MUSIKINSTRUMENTE KÖNNEN SIE VERSICHERN?
Ich biete 2 Versicherungskonzepte an. Diese sind:
- SINFONIMA Instrumentenversicherung für klassische Instrumente
- I´M SOUND Musikequipmentversicherung für E-Instrumente und E-Equipment
Beiden Konzepte bieten wir für Musikinstrumente, Equipment und Zubehör an, wenn diese:
- sich in Ihrem Besitz befinden
- diese ausgeliehen oder gemietet sind
- von einem Kind
- einem Privatmusiker
- einem Berufsmusiker, Musiklehrer oder Musikstudent
- einer Band
gespielt bzw. genutzt werden.
Die Mannheimer SINFONIMA Musikinstrumentenversicherung kann alle Arten von Musikinstrumenten versichern. Dazu gehören unter anderem:
-
Streichinstrumente wie Geigen, Bratschen, Celli und Kontrabässe
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Blasinstrumente wie Flöten, Klarinetten, Saxophone, Trompeten, Posaunen, Hörner und Tuben
-
Tasteninstrumente wie Klaviere, Flügel und Orgeln
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Schlaginstrumente wie Schlagzeug, Becken und Percussion-Instrumente
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Gitarren wie Akustik-, E-Gitarren, Bassgitarren und Ukulelen
-
Historische Instrumente wie Lauten, Barockvioline und Cembalo
Auch das Zubehör der Instrumente kann mitversichert werden:
- Bögen
- Etuis, Hüllen, Koffer
- Ständer
- Mundstücke
- S-Bögen
- Pflegsets usw.
Die Mannheimer I´M SOUND Instrumente – und Equipmentversicherung versichert:
- E-Instrumente: E-Gitarren (siehe auch dazu die Spezialseite für Gitarren), E-Bässe, Keyboards usw.
- Zubehör: Verstärker, Synthesiser, Pedalboards usw.
- Band-Equipment
- Equipment in Proberäumen
- DJ Equipment
- Tonstudioequipment
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot zur SINFONIMA oder I`M Sound Versicherung oline an oder lassen Sie uns telefonieren: 04331-33434. So tragen wir in Zukunft das finanzielle Risiko, wenn Ihrem Instrument etwas passiert.
IST MEIN INSTRUMENT- AUCH NACHTS - IM AUTO VERSICHERT?
Gemäß der Sinfonima Musikinstrumentenversicherungs-Bedingungen besteht Versicherungsschutz im KFZ – auch nachts -. Das unterscheidet uns von vielen Mitbewerber. Diese haben die sogenannte „Nachtklausel“. Diese schränkt insbesondere den Schutz im Auto in der Nachtzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ein.
Zugegebener Weise ist der Schutz in den Sinfonima Bedingungen etwas „unglücklich“ positioniert und wird daher oft missverstanden.
In den Ausschlüssen beim Versicherungsschutz steht in 3 § folgendes:
Ausgeschlossen vom Schutz ist: „Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen oder durch Diebstahl des Fahrzeuges selbst, es sei denn, es besteht Versicherungsschutz gemäß § 2 Nr. 3;“
Also kommt jetzt § 2 Nr. 3 ins Spiel:
„Versicherungsschutz besteht außerdem gegen Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen oder durch Diebstahl des Fahrzeuges selbst, sofern sich die versicherten Sachen in einem
a) ständig beaufsichtigten Kraftfahrzeug oder
b) fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Laderaum befinden. Für Schäden, die in der Zeit von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr eintreten, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt gemäß § 14 Nr. 4.“
Nun sind wir bei § 14 Nr. 4:
„Die Entschädigung für Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen oder durch Diebstahl des Fahrzeuges selbst (§ 2 Nr. 3) in der Zeit zwischen 24:00 Uhr und 6:00 Uhr sind begrenzt auf EUR 50.000,00“
Beachten Sie bei einem Vergleich der Musikinstrumentenversicherungen, dass einige Versicherer bestimmte Einschränkungen für die Lagerung des Instruments im Auto haben können. Beispielsweise kann es Beschränkungen in Bezug auf den Zeitraum geben, in dem das Instrument im Auto gelassen werden kann (Nachtzeitklausel). Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen Ihrer Musikinstrumentenversicherung zu überprüfen oder bei Ihrem Versicherer nachzufragen, um sicherzustellen, dass Ihr Instrument in jeder Situation vollständig geschützt ist.
Fazit zum Thema: Musikinstrument im KFZ
- Ihr Musikinstrument ist generell im Auto versichert, wenn dieses bewacht wird; also auch bei der Fahrt.
- Wenn Sie Ihr Instrument im Auto lagern, ist dieses in einem von außen nicht einsehbaren Kofferraum zu lagern. Dann besteht der Schutz bis zu einer Versicherungssumme von 50.000.-€.
Sollten Sie Ihr Instrument also in einem unbewachten KFZ lediglich durch eine Decke zugedeckt auf dem Rücksitz lagern, besteht KEIN Versicherungsschutz. Dies erwähne ich besonders, weil es häufig diesbezüglich Fragen gibt.
Sollte eine Lagerung des Instruments im Kofferraum nicht möglich sein, wie z.B. vielen Instrumenten oder einem Kontrabass, sind andere Lösungen zu suchen. Ich helfe Ihnen hierbei gerne. Rufen Sie mich an unter: 04331-334340
IST MEIN INSTRUMENT IN DER HAUSRATVERSICHERUNG RICHTIG VERSICHERT?
In der Regel sind Musikinstrumente in der Hausratversicherung bis zu einem bestimmten Betrag automatisch mitversichert, allerdings sind oft die Deckungssummen für Musikinstrumente begrenzt und können niedriger sein als der tatsächliche Wert Ihres Instruments.
Eine spezielle Musikinstrumentenversicherung bietet
- eine höhere Deckungssumme und
- spezifischere Schutzbedingungen für Ihr Instrument.
Musikinstrumente sind in der Hausratversicherung nur gegen bestimmte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm / Hagel versichert. Der Schutz gilt dabei meist nur in der Wohnung bzw. Haus. Im Rahmen der sogenannten „Außenversicherung“ kann der Schutz auch noch auf kurzzeitige andere Versicherungsorte ausgedehnt sein.
Wertvolle Instrumente müssten in einer Hausratversicherung extra angegeben sein, um überhaupt Versicherungsschutz zu haben.
Der Hausratschutz ist stark eingeschränkt und bietet Ihrem Musikinstrument nicht den Schutz, den es benötigt.
Nachfolgend führe ich auf, welche Gefahren bei der Instrumentenversicherung versichert sind, nicht aber bei einer Hausratversicherung:
- Einfacher Diebstahl
- Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmung. - Diese Schäden sind auch in einer Hausratversicherung mitversicherbar -.
- Transportschäden, egal ob Sie Ihr Instrument zu Fuß, auf dem Fahrrad, im Auto oder im Flugzeug transportieren.
- Schäden außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses. – Bei der Instrumenten Versicherung gilt der Schutz weltweit -.
- Verlust- & Abhandenkommen
- Fallenlassen
- Portokosten bei Versendung des Instruments zum Instrumentenbauer nach einem Schaden.
- Die Kosten eines Leihinstruments nach einem Schaden
Tabellarisch: Hausratversicherung vs.Instrumentenversicherung
Hausratvers. | Sinfonima© Instrumentenversicherung | |
---|---|---|
Einbruchdiebstahl | ||
Brand, Leitunggswasser, Sturm, Hagel. | ||
Schäden bei Transporten | in seltenen Fällen | |
Abhandenkommen | ||
Fallenlassen | ||
einfachem Diebstahl. | ||
Ersatz Wertverlust |
Bei Meisterinstrumenten |
|
Schutz für Bands- und Proberaum | Schutz für Bands- und Proberaum nicht versichert | Schutz Bands- und Proberaum versicherbar |
Leihinstrument im Schadensfall. | ||
Portokosten bei Versand des Instruments im Schadenfall. | ||
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. |
Nur höchst selten mitversichert |
Bis zu einer Schadenhöhe von 2.500.-€ versichert |
Anmerkungen:
- Manche Versicherungen bietet Ihre Instrumentenversicherung nur noch im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung an.
- Das einzige Instrument für das eine Hausratversicherung sinnvoller ist, als in einer Instrumentenversicherung, ist das Klavier! Das Instrument wird nur stationär eingesetzt, nicht transportiert und auch nicht „in die Hand“ genommen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Klavier dann auch bei Ihrer Hausratversicherung mit dem entsprechenden Wert angeben.
Fordern Sie jetzt Ihr Versicherungsschutz für Ihr Musikinstrument an. Damit Sie nicht mehr das finanzielle Risiko für Ihr Musikinstrument im Schadenfall tragen. Sie können mich auch anrufen unter: 04331-334340
LEISTET SINFONIMA AUCH BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT?
Vor einigen Jahres hat ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden, den Verlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Der Versicherer hat keinen Schadenersatz geleistet. Dies hat sich nun verbessert. Bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit wird nun geprüft, welcher prozentuale Grad des fahrlässigen Handelns anzurechnen ist. Entsprechend dieses Grades wird dann ein Abzug der Leistung vorgenommen.
Als besonderes Leistungsmerkmal bietet die Mannheimer SINFONIMA® Instrumentenversicherung nach den neuen Versicherungsbedingungen von 2021.
Bis zu einem Schaden von 20.000.- Euro prüfen wir nicht, ob grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Schadens angerechnet werden kann. Wir zahlen die volle Entschädigung.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde.
Grobe Fahrlässigkeit ist also eine Handlung, bei der der Versicherungsnehmer ein erhebliches Risiko in Kauf nimmt oder sich leichtfertig verhält und dadurch einen Schaden verursacht. In der Regel wird von grober Fahrlässigkeit gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, die vernünftige Personen in vergleichbaren Situationen einhalten würden.
Was ist grob fahrlässig bei der Instrumenten Versicherung?
Eine grobe Fahrlässigkeit kommt – so zumindest in meiner täglichen Praxis – nur beim Abhandenkommens eines Musikinstruments vor. Abhandenkommen ist generell versichert. Im Schadensfall unter 20.000.-€ wird bei der Mannheimer SINFONIMA® Instrumentenversicherung gemäß der 2021 Bedingungen das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Schadens nicht geprüft. Bei einem Schaden oberhalb von 20.000.-€ wird dies aber auch bei uns geprüft.
Ein gänzlich sorgloser Umgang mit dem Musikinstrument möchten wir nicht unterstützen und liegt sicherlich auch nicht in Ihrem Sinne. Wann und in welcher Höhe eine grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann, hängt von den Umständen ab.Das mag sich "schwammig" anhören. Jeder Schadenfall ist anders und ein eventueller, prozentualer Abzug vom Schadenersatz aufgrund eines fahrlässigen Handelns daher auch unterschiedlich.
Thema grobe Fahrlässigkeit in Österreich
In Österreich führt grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines Schadens eventuell zur Leistungsfreiheit eines österreichischen Versicherers. In Deutschland gibt es dies nicht. Hier wird zumindest anteilig gezahlt. Die Mannheimer Sinfonima Instrumentenversicherung verzichten sogar auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" bei Schäden bis 20.000.- Euro. Somit ist eine Versicherung nach dt. Recht für Östereicher von sehr großem Vorteil.
Fazit:
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Bis 20.000.- Euro Schaden-Höhe verzichten wir (nach den neusten Versicherungsbedingungen 2021) auf eine Anrechnung der groben Fahrlässigkeit. Kaum ein Mitbewerber wird auf diese Einrede - wenn möglich - verzichten.
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Bei Kinderinstrumenten gibt es Versicherer, die in den Versicherungsbedingungen einen zusätzlichen Selbstbehalt haben, um Schäden durch Fahrlässigkeit bei Kindern vorzubeugen. Kinderinstrumente sollten daher immer bei der SINFONIMA® Instrumentenversicherung versichert sein.
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In meiner Schadenspraxis haben wir bei der Anrechnung der groben Fahrlässigkeit immer sehr vorsichtig agiert.
Hier können Sie gleich Ihr Angebot anfordern oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340.
WO GILT DIE INSTRUMENTENVERSICHERUNG?
Prinzipiell gilt bei der SINFONIMA Instrumente Versicherung, dass diese weltweit und rund um die Uhr Gültigkeit hat.
Eine Einschränkung beim Geltungsbereich gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Diese beruhen dann auf der Nichtbeachtung der Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz geht dann verloren.
Nachfolgend Beispiele hierzu:
- Sie reisen in ein Kriegsgebiet
- Das Instrument wird bei Nichtgebrauch und wenn es nicht bewacht ist, in einem unverschlossenen Raum aufbewahrt.
- Das Instrument wird in einem unbewachten Fahrzeug nicht gemäß der Vorgaben in den Versicherungsbedingungen gelagert und kommt so abhanden.
Diese Ausschlüsse finden Sie aber auch bei allen mir bekannten Mitbewerbern!
GIBT ES EINEN SELBSTBEHALT (SB)?
Eine Selbstbeteiligung (SB) gibt es bei unserer SINFONIMA Instrumentenversicherung nicht!
Beachten Sie bei Angeboten von Mitbewerbern darauf, ob diese einen Selbstbehalt haben. Bei einem Anbieter gibt es eine Selbstbeteiligung bei Kinderinstrumenten bis zu einem Alter der Kinder von bis zu 14 Jahren. Diese SB gilt explizit für das Liegenlassen von Instrumenten und beträgt bis zu 150.-€ je Schadenfall. Ich persönlich sehe insbesondere bei Kindern bei Abhandekommen des Musikinstruments ein hohes Risiko. Dies zeigt mir auch die Betrachtung der Schäden, die mir gemeldet werden. Als Eltern von Kindern, wäre es mir wichtig einen Ersatz OHNE Anrechnung einer SB erhalten zu können. Dies ist bei der SINFONIMA Instrumentenversicherung möglich.
Ein Selbstbehalt verringert eventuell den zu zahlenden Beitrag, sorgt aber auch dafür, dass Sie bei einem Schaden auf Kosten sitzen bleiben.
Lohnt es sich bei einer Ersparnis von z.B. 25.-€ Jahresbeitrag im Jahr 150.-€ im Schadenfall selbst zu tragen?
Entscheiden Sie selbst!
WIE KANN ICH DEN VERTRAG ABSCHLIEßEN UND WIE IST DIE LAUFZEIT?
Der erste Schritt bevor Sie den Schutz beantragen sollten, ist, dass Sie von mir einen Vorschlag zur Instrumentenversicherung erhalten haben. So erfahren Sie alles, was für den Schutz Ihres Instruments wichtig ist. Mein Vorschlag enthält:
- die Versicherungsbedingungen
- ein Angebot mit der Angabe des zu zahlenden Beitrags
- Erläuterungen zum Versicherungsschutz
- Alle rechtlich notwendigen Infos
- den Antrag auf Musikinstrumentenversicherung
So sichern Sie sich den Schutz für Ihr Musikinstrument
Wenn sie mir den Antrag zukommen lassen, besteht nach Prüfung Ihrer Angaben, Versicherungsschutz für Ihr Instrument. Dies bestätige ich Ihnen kurzfristig per Mail.
Sollte Ihnen der Antrag zu umständlich sein oder Sie nicht drucken können, biete ich zwei weitere Möglichkeiten an, die Instrumentenversicherung zu starten:
Senden Sie mir folgende Informationen per Mail:
Ihren Namen u. Adresse: _______________________________________
Ihre Bankdaten / IBAN : _______________________________________
Ihr Instrument mit Wert: _______________________________________
Das Zubehör mit Wert: _______________________________________
Versicherungsbeginn: Sofort! oder Ihr Wunschtermin: ______________
Oder nutzen Sie meinen Onlineantrag unter https://www.sinfonima-versicherung.de/antrag
Ihre Mail bzw. der Onlineantrag gilt als Versicherungsabschluss. Sie bestätigen, dass Sie die Versicherungsbedingungen erhalten haben, und keine Schäden bei den versicherten Gegenständen bestehen. Den Versicherungsschutz bestätige ich Ihnen per Mail.
Fordern Sie jetzt Ihr Versicherungsschutz für Ihr Musikinstrument an. Damit WIR das finanzielle Risiko bei einem Schadenfall tragen. Sie können mich auch anrufen unter: 04331-334340
Laufzeit der Musikinstrumentenversicherung
Der Vertrag läuft 1 Jahr und verlängert sich automatsch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht mindestens 3 Monate vor dem Ablauf kündigen.
Beispiel:
Ihr Vertrag beginnt am 1 Oktober. Damit sich der Vertrag nicht automatisch weiter verlängert, müssten Sie bis spätestens dem 30.03 gekündigt haben.
Eine kürzere Laufzeit des Vertrages – zum Beispiel für eine Reise oder kurzzeitige Ausleihe eines Instruments – ist nicht möglich.
Sollten Sie aber bereits einen bestehen Musikinstrumentenversicherungs-Vertrag haben, können Sie dort auch kurzzeitig Instrumente einschließen. Generell sind Änderungen im Vertrag – Herein- oder Herausnahme von Instrumenten – jederzeit unkompliziert möglich.
KANN ICH ALS PRIVAT- ODER BERUFSMUSIKER MEIN INSTRUMENT GÜNSTIGER VERSICHERN ?
Ein offenes Wort zu den Kosten einer Instrumentenversicherung
Es ist selbstverständlich, dass sie mein Angebot mit dem von Mitbewerbern vergleichen. Der Beitrag ist dabei immer im Zusammenhang mit der Leistung zu sehen. Ich bitte Sie daher zu beachten, dass Mitbewerber einige Leistungen nicht bieten, bzw. Sie Einschränkungen beim Schutz hinnehmen müssten.
Wichtig:
- Auch wenn Sie keine Möglichkeit für die aufgeführten Sonderkonditionen nicht wiederfinden, ist unser Preis- Leistungsverhältnis auch beim „Normaltarif“ günstig.
- Wenn es Sinn macht, schlage ich Ihnen auch einen Beitritt in einen Verband vor. Dies mache ich nur, wenn sich der Beitrag zur Instrumentenversicherung - inklusiv des Mitgliedbeitrags - durch den Beitritt merklich reduziert. Da es auch ab und zu nachgefragt wird: Nein, ich erhalte keinerlei Provision für die Vermittlung einer Verbandszugehörigkeit. Ich möchte mit meiner eventuellen Empfehlung einem Verband beizutreten nur einen Weg aufzeigen die Kosten für die Musikinstrumentenversicherung zu senken und Sie so als Kunden zu gewinnen.
- Die Rabatte auf den „Normalbeitrag“ sind je nach Vereinbarung mit den Verbänden, unterschiedlich. Im meinem Angebotsanfrageformular werden die oben aufgeführten Sonderkonditionen abgefragt. Sie erhalten so immer das günstig mögliche Angebot.
Rabatte für Berufsmusiker
Viele Musiker Berufs-Verbänden haben mit der Mannheimer SINFONIMA günstigere Beiträge für die Musikinstrumentenversicherung ausgehandelt. Die Mitglieder der nachfolgenden Verbände können diese nutzen und so die Kosten für Ihre Instrumentenversicherung reduzieren:
- VDM (Verband deutscher Musikschulen e.V.),
- DOV jetzt unisono (Deutsche Orchestervereinigung e.V.),
- DTKV (Deutscher Tonkünstlerverband e.V.)
- bdmp (Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen)
- VDMK (Verband dt. Musikerzieher und konzertierender Künstler)
- BMU (Bundesverband Musikunterricht)
- BDLO (Bundesverband dt. Liebhaberorchester - Für ges. Orchesters)
- DGfF (Deutsche Gesellschaft für Flöte),
- ERTA (European Recorder Teachers Association)
- ARDESA (Saxophonisten Verband)
- UDJ (Union Deutscher Jazzmusiker)
- Verdi – Fachverband Musik
- Deutscher Musikrat
- Verband Deutscher Tonmeister
- Bundesverband Musikunterricht - BMU
- verschiedene Bundes– und Landesjugendorchester
- percussion creativ e.V.
- Profolk
Musikstudenten(innen) erhalten prinzipiell einen günstigeren Beitragssatz. Einen "Beamtenrabatt" - der oft nachgefragt wird - gibt es bei uns nicht.
Kosten-Beispiel inklusiv Rabatten für Berufsmusiker
Nachfolgend zeige ich Ihnen wie sich Rabatte von verschiedenen Verbänden auf den Beitrag auswirken. Genannt wird der Beitrag inklusiv der Versicherungssteuer im Jahr.
Instrument | Instrumentenwert | "Normaltarif" | Musikstudent | DOV oder DTKV |
Klarinette |
7.000.- | 83,30 | 66,64 | 58,31 |
Geige |
14.000.- | 145,78 | 133,28 | 116,62 |
Cello |
26.000.-€ |
270,73 | 247,52 | 216,58 |
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot Instrumente Versicherung als Berufsmusiker an oder telefonieren Sie mit mir: 04331-33434
Rabatte für Privatmusiker & Kinder
Die Mannheimer SINFONIMA hat Vereinbarungen mit Institutionen getroffen, die den Beitrag für die Instrumentenversicherung senken und Privatpersonnen offen stehen.
Nachfolgend nenne ich einige davon:
- percussion creativ e.V.
- Bund Deutscher Zupfmusiker
- Viola Gesellschaft (ausschließlich für Bratschen &Violinen)
- ARDESA - Saxophonisten Verband -
- Union deutsche Jazzmusiker
Rabatte für die "JUGEND MUSIZIERT" Teilnahme und "BUND ZUPFMUSIKER"
Hier einige Beispiele wie sich Rabatte auf den Beitrag auswirken können. Genannt wird der Jahresbeitrag inklusiv der Versicherungssteuer.
Instrument | Instrumentenwert | "Normaltarif" | Bund Zupfmusiker | Jugend musiziert |
Gitarre |
4.000 | 71,40 | 53,55 | 53,55 |
Harfe |
6.000 | 128,52 | 71,40 | 53,55 |
Harfe | 15.000 | 321,30 | 178,50 | 124,95 |
Diese Faktoren minimieren den Beitrag zusätzlich:
- Je höher der Instrumentenwert ist, dest niedriger ist der Beitragssatz.
- Wenn gleich mehrere Instrumente versichert werden, sinkt der Beitragssatz ebenfalls
Fordern Sie jetzt Ihr persönlichen Vorschlag zur Instrumentenversicherung an. Oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340.
KANN ICH IM VERTRAG JEDERZEIT ÄNDERUNGEN DURCHFÜHREN?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit Veränderungen in Ihrem Musikinstrumenten-Versicherungs-Vertrag vorzunehmen.
Folgende Änderungen sind vorstellbar:
- Änderung der Versicherungssumme bei Ihren Instrumenten. (durch zum Beispiel höhere Einschätzung eines Instrumentenbauers)
- Heraus- oder Hereinnahme von Instrumenten oder Zubehör (zum Beispiel durch Instrumentenwechsel, Verkauf oder Rückgabe eines Instruments oder auch Zukauf)
- Änderung Ihrer Adresse
- Änderung Ihrer Bankverbindung
- Wechsel des Versicherungsnehmers
Telefonisch stehe ich unter 04331-334340 für Fragen gerne zur Verfügung. Die eigentliche Änderung benötige ich aber in schriftlicher Form. Dies dient Ihnen und mir zur Sicherheit, dass Ihre Änderung auch meinerseits korrekt durchgeführt wurde. Hier meine Mailadresse zur Meldung Ihrer Änderung: info@musikerversicherung.de
Sie erhalten immer eine Mail, dass Ich Ihren Änderungswunsch erhalten und diesen bearbeitet habe. Das gibt Ihnen das gute Gefühl, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist.
Auch die Änderung Ihrer Bankverbindung / IBAN benötige ich in schriftlicher Form. Die Daten, die sie mir in Mailform zukommen lassen, werden aus Gründen der Datensicherhei in verschlüsselter Form, über eine gesicherte Verbindung (SSL bzw. TLS) übertragen. Gerne stelle ich Ihnen aber auch ein SEPA Mandat in Datei- oder Papierform zur Verfügung.
Änderungsmeldung zur Instrumentenversicherung
Nachfolgend haben Sie die Angaben aufgeführt, die ich zur Umsetzung Ihres Änderungswunsches benötige.
Die Vertragsnummer ist bei den Angaben sehr wichtig und steht auf Ihrem Versicherungsschein. Damit Sie wissen nach welcher Nummer Sie suchen müssen hier ein Hinweis. Sie sieht so aus TN-450-1234567-00123456
WIE IST DIE LAUFZEIT DER MUSIKINSTRUMENTEN VERSICHERUNG?
Die Laufzeit der Sinfonima Musikinstrumentenversicherung und der I´m Sound E-Equipmentversicherung beträgt 1 Jahr. Ohne eine Kündigung läuft der Vertrag ein weiteres Jahr weiter.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das bedeutet, dass ein Vertrag, der am 01.11.2019 angefangen hat, mindestens bis zum 31.07.2019 gekündigt sein müsste. Die Kündigung muss uns zu diesem Zeitpunkt in schriftlicher Form und mit Unterschrift vorliegen. Ihre Kündigung bestätigen wir Ihnen auf postalischen Weg.
Wichtig:
Eine Kündigung per Mail ist mögliche, wenn
- Sie entweder ein unterschriebenes Kündigungsschreiben als Anhang beifügen
- oder die Mail selbst eine Unterschrift enthält.
KURZEITVERSICHERUNG BEI DER INSTRUMENTENVERSICHERUNG
Eine Kurzzeitversicherung – unter einem Jahr – bieten wir nur bei einer bereits bestehenden Kundenverbindung an. Sollten Sie also bereits Kunde sein, kann ich gegen einen Einmal-Zusatzbeitrag Instrumente und Zubehör zusätzlich für kurze Zeiträume versichern. Interessant kann dies sein, wenn Sie einmal ein Instrument kurzzeitig zum Probespielen ausleihen.
AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Es besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Gründe hierfür können sein:
- Die versicherten Instrumente und Zubehörteile wurden nachweislich verkauft oder – zum Beispiel an den Verleiher – zurückgegeben.
- Sie ziehen dauerhaft in ein Land außerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz.
Der Instrumentenversicherungsvertrag wird bei einer außerordentlichen Kündigung zu Ihrem Wunschtermin oder zum Termin des Risikowegfalls (Veräußerung / Rückgabe) aufgehoben. Es erfolgt eine Abrechnung und Sie erhalten den zu viel gezahlten Beitrag zurück
Sollten Sie nur einzelne Instrumente aus dem Vertrag nehmen wollen, führt das nicht zu einer Vertragsaufhebung und stellt keine Kündigung dar. Wir werden in diesem Fall Ihren Veränderungswunsch dokumentieren.
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot zur Instrumente Versicherung hier gleich an oder telefonieren Sie mit mir: 04331-33434. So tragen wir das finanzielle Risiko, wenn Ihrem Instrument einmal etwas passiert.
WAS IST IM SCHADENFALL ZU TUN?
Das WICHTIGSTE zuerst, wenn einmal ein Schaden passiert:
Setzen Sie sich telefonisch (04331-334340) oder per Mail info@musikerversicherung.de kurzfristig mit mir in Verbindung!
Alles weitere klären wir dann schnell und unkompliziert!
Wir besprechen welche Informationen ich brauche und was nun zu unternehmen ist. Dies ist je nachdem ob es sich um einen zu reparierenden Schaden, Totalschaden oder Verlust des Instruments handelt unterschiedlich.
Wichtig:
-
Lassen Sie das beschädigte Instrument nicht vor einer Kontaktaufnahme mit mir reparieren!
Ich weiß, dass es oft sehr eilig ist, da das Instrument unbedingt wieder gespielt werden soll. Eine Zusage zur Reparatur des Instruments erhalten Sie aber meist bereits am Telefon bei der ersten Kontaktaufnahme. Die Reparatur VOR meiner Zusage zu veranlassen, führt eventuell dazu, dass der Schaden für uns nicht mehr nachvollziehbar. Die gesamte Abwicklung wird dadurch komplizierter.
Melden Sie den Schaden direkt per Mail oder telefonisch bei MIR!
Ich bin Ihr Ansprechpartner im Schadenfall. Ich habe Sondervollmachten der Mannheimer Versicherung AG und kann so Schäden schnell, unkompliziert und ohne lästige Formulare erledigen. Eine Meldung Ihres Schadens bei der Mannheimer Direktion bringt Ihnen daher keinerlei Vorteile. Wenn Sie mich einmal nicht gleich telefonisch erreichen, kann ich sicherstellen, dass Ihr Schaden durch mich aber generell noch am gleichen Tag aufgenommen werden kann.
-
Melden Sie den Schaden zeitnah!
Es geht hier sicherlich nicht um Stunden, aber melden Sie den Schadenfall innerhalb weniger Tage an mich. Sie wollen ja auch sicherlich Ihr Instrument schnell wieder nutzen.
Bei Beachtung dieser 3 Punkte, kann ich eine für Sie zufriedenstellende Schadenbearbeitung sicherstellen. Dies wird mir auch immer wieder von meinen Kunden bestätigt.
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Wenn Sie Ihr Musikinstrument versichern wollen, fordern Sie hier online Ihr Angebot an. Oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340. Damit Sie im Schadenfall eine Sorge weniger haben.
Sicherheit für Ihr Instrument – Häufige Fragen zur MUSIKINSTRUMENTENVERSICHERUNG verständlich erklärt!ufig gestelle Fragen) & Antworten zur Musikinstrumentenversicherung